
Der strafende Staat bezeichnet im Gegensatz zum Wohlfahrtsstaat eine Verwaltungsorganisation, die das soziale Elend durch repressive Maßnahmen verwaltet. Er beschreibt die Sozialhilfeempfänger als kriminelle, gefährliche und moralisch verwahrloste soziale Klasse. Die Sozialhilfeempfänger haben keinen Rechtsanspruch mehr auf soz...
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